1. Die Steinmühle
Die Steinmühle wurde 1303 als Getreidemühle von den Zisterziensermönchen aus dem Kloster Zinn erbaut und von diesen betrieben. Bis 1766 wurde die Mühle als Getreidemühle genutzt, bis der damalige Mühlenmeister eine Genehmigung zur Anlegung einer Schneidemühle (Sägewerk) erhielt.
1845 wurde sie wieder abgerissen und danach als Ölmühle wiederaufgebaut. Ende 19. Jahrhunderts wurde auf Dampfkraft erweitert und die Mühle zur Strohpapierstoff-Fabrik umgebaut. Sie wurde auch weiter als Dampfmühle genutzt. 1918 firmiert die Mühle als „G. Thiele Steinmühle“. Inhaber war Emil Gericke, der Schwiegersohn von G.Thiele. 1934 wurde die Dampfmaschine durch einen Motor ersetzt und die Mühle vergrößert.

Haftkrankenhaus Hohenschönhausen
Auf dem Gelände der Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Hohenschönhausen befand sich bis 1990 auch ein Haftkrankenhaus, das besichtigt werden kann. Der Besuch erfolgt im Rahmen einer vorherigen Besichtigung des Stasigefängnisses. Die Führung mit einem Zeitzeugen kann ich nur wärmstens empfehlen. Sie war sehr informativ und kompetent vorgetragen.
Der anfangs einstöckige Bau des Haftkrankenhauses beherbergte bis 1945 ursprünglich die Wäscherei und die Garagen einer Großküche für Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter. Ab 1947 war hier die Verwaltung des 1945 errichteten zentralen sowjetischen Untersuchungsgefängnisses des NKWD untergebracht. Nach der Übernahme des Gefängnisses durch das MfS wurde das Gebäude Ende der 1950er-Jahre zum Haftkrankenhaus umgebaut.
Ab 1959 wurden hier Inhaftierte aus den drei Berliner Untersuchungsgefängnissen und aus den Haftanstalten der Bezirksverwaltungen des MfS ambulant oder stationär behandelt. Dafür standen Zellen mit 28 Betten zur Verfügung. Mehr als 2.600 Personen wurden bis 1989 eingeliefert, darunter angeschossene Flüchtlinge, schwer erkrankte Häftlinge oder etwa Inhaftierte, die in Hungerstreik getreten waren. Die medizinische Versorgung hatte jedoch nicht unbedingt die Genesung der Gefangenen zum Ziel. Die vorrangige Aufgabe des Haftkrankenhauses war es, erkrankte Gefangene wieder prozesstauglich zu machen. Das Pflegepersonal und Ärzte waren Mitarbeiter des MfS. Eine ärztliche Schweigepflicht bestand nicht.

Hier noch ein paar Impressionen aus dem "normalen" Gefängnistrakt:




































